Dorfgemeinschaftshaus: Bauantrag und Baugenehmigung rechtsfehlerhaft

Schwerer Fehler der Verwaltung

Klagen, obwohl der Gemeinde keine Kosten entstehen?

CDU bevorzugt behandelt?

Durch die in der Vorlage vom 29.3.2012  zur Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Schermbeck am 4. 4. 2012 genannten Sachverhalte und Schriftwechsel sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das Dorfgemeinschaftshaus nach § 55 der Landesbauordnung nur mit einem behindertengerechten Aufzug hätte genehmigt werden dürfen.

Aus diesem Grunde hatten wir uns an den Landesbehindertenbeauftragten gewandt, der seinerseits das Ministerium eingeschaltet hat.

§ 55 der Landesbauordnung bestimmt eindeutig, dass der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Gebäuden für Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe zu gewährleisten ist. Das ist nur durch einen Aufzug möglich.

Dass das Dorfgemeinschaftshaus behindertengerecht ausgestattet sein muss, war doch dem Architekten und der Verwaltung klar, sonst hätte man nicht eine Behindertentoilette und entsprechende Türbreiten vorgesehen und verwirklicht. Nur: Was soll wohl eine Behindertentoilette, wenn für Behinderte die Etage nicht erreichbar ist?

Unverständlich ist, warum der Beschlussvorschlag der Verwaltung den Klageweg überhaupt in Erwägung zieht, wenn die Realisierung eines Außenaufzuges möglich ist, ohne dass Kosten für die Gemeinde entstehen. LEADER – Mittel werden auch für den Aufzug fließen, denn auch der bewilligenden Behörde ist offenbar klar, dass ein Dorfgemeinschaftshaus unter den § 55 der Landesbauordnung fällt.

Als geradezu frech empfinden wir den „Hinweis“, es sei unklar, ob nicht weitere Auflagen erfüllt sein müssten, z.B. für sehbehinderte, blinde oder hörgeschädigte Menschen. Die Landesbauordnung führt, abgesehen von der Stellplatzfrage, der Türbreite und der Forderung nach einer Behindertentoilette, hierzu ausschließlich Merkmale der Erreichbarkeit auf. Die von der Verwaltung angesprochenen Dinge stehen überhaupt nicht in der Landesbauordnung. Es ist, als wolle man einen möglichen Kleinwagenkäufer von dem Kauf eines Autos überhaupt abhalten, indem man ihm den Preis eines Ferraris nennt.

Auch beanstanden wir das Zurückhalten von Informationen durch den Bürgermeister. Auf alle Nachfragen des vergangenen Jahres erhielten Rat und Ausschüsse lediglich sinngemäß die Antwort: „Wir arbeiten an einer Lösung.“ Über den Schriftwechsel und die Gesprächstermine seit Dezember 2012 wurden Rat und Ausschüsse nicht informiert. Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass die CDU-Fraktion bevorzugt informiert war. Anders lässt sich die geradezu wütende Reaktion des CDU-Fraktionsvorsitzenden in der Ratssitzung vom Dienstag nicht erklären.

Wir sind dankbar für den Einsatz der vielen freiwilligen Helfer beim Bau des Dorfgemeinschaftshauses. Aber wir sind entsetzt darüber, dass die Verwaltung bei der Beantragung der Baugenehmigung einen schweren Fehler gemacht hat und jetzt versucht, davon abzulenken, indem sie anderen den schwarzen Peter zuschieben will.

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