Entgelt für Flächen der Gemeinde

Antrag auf Erhebung von Entgelt für die Nutzung von Flächen im Eigentum der Gemeinde Schermbeck

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auch mit Blick auf die Haushaltslage stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

  1. Für die kommerzielle Nutzung von Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Schermbeck befinden, erhebt die Gemeinde Schermbeck mit privatrechtlicher Regelung ein Nutzungsentgelt, das sich angemessen an der voraussichtlichen Höhe der Umsätze orientiert. Als Indikatoren hierfür können auch Eintrittsgelder und Höhe der Standgebühren herangezogen werden.
  2. Kosten, die durch den Einsatz von Mitarbeitern und Material des Bauhofes entstehen, sowie weitere Kosten, z.B. durch die teilweise Nutzung von Räumen des Rathauses, werden den Veranstaltern in Rechnung gestellt.
  3. Sinngemäß ist diese Regelung auch auf die Nutzung anderer Flächen im Besitz oder Eigentum der Gemeinde Schermbeck anzuwenden.

Begründung:
Die Flächen im Rathausbereich werden nicht nur für Veranstaltungen der Brauchtumspflege genutzt, sondern auch für kommerzielle Veranstaltungen.
Während für die mehrfach jährlich stattfindenden Trödelmärkte sinnvollerweise ein Nutzungsentgelt vereinbart wird, ist die Nutzung des Rathausbereichs durch andere kommerzielle Veranstalter bislang kostenfrei. Angesichts der teils erheblichen Standgebühren sowie der Tatsache, dass auch Eintrittsgelder erhoben werden, erscheint es unbillig, dass Flächen im Eigentum der Gemeinde Schermbeck der freien Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entzogen werden (z.B. freier Zugang zum Mühlenteich), während anderseits kommerzielle Veranstalter diese Flächen kostenfrei zur Gewinnerzielung nutzen dürfen.
Da hier oftmals örtliche Wirtschaftsbetriebe deutlich in der Minderheit bzw. kaum noch vertreten sind, kann auch von Förderung der Schermbecker Wirtschaft nicht oder kaum die Rede sein, so dass sich die kostenfreie Nutzung durch die Veranstalter auch nicht mit dem Argument der Wirtschaftsförderung rechtfertigen lässt.

Insbesondere angesichts der Haushaltslage ist hier ähnlich wie bei den Trödelmärkten ein Entgelt zu erheben, das sich an der Höhe der Einnahmen des Veranstalters orientiert.
Auch die weiteren entstehenden Kosten sind den Veranstaltern in Rechnung zu stellen. Ein Verzicht auf eine Kostenerstattung bedeutet eine indirekte Subvention der kommerziellen Veranstalter auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schermbeck.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Antrag nicht auf die Nutzung dieser Flächen durch Vereine bezieht, die im Gemeindeleben verankert sind.

Ulrike Trick
(Fraktionssprecherin)

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