Antrag auf Umsetzung des Konzeptes zur Energie- und Nahwärmeversorgung des Hallenbades, des Baugebietes am Hallenbad sowie gemeindlicher Gebäude im Nahbereich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grüter,
wir beantragen die Umsetzung des Beschlusses des Wirtschaftsförderungsausschusses des Rates der Gemeinde Schermbeck vom 12.2.2008 (Tagesordnungspunkt 8, Punkte b und c des Beschlusses), zumindest soweit es die gemeindlichen Liegenschaften sowie neue Baugebiete betrifft, in Angriff zu nehmen und das Konzept der Stadtwerke Wesel zur Energie- und Nahwärmeversorgung des Hallenbades und der Gemeinschaftsgrundschule mit Turnhalle sowie des neuen Baugebietes am Hallenbad umzusetzen und dabei eine spätere Erweiterung auf Rathaus, Soziokulturelles Zentrum mit Bücherei vorzusehen. Die weitere Planung des Baugebietes sowie Auftragsvergaben zur Änderung der Energieversorgung der gemeindlichen Gebäude sind darauf abzustimmen.
Begründung:
In der Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Schermbeck vom 21.1.2010 wurde durch Mitarbeiter der Stadtwerke Wesel ein Konzept zur Energieversorgung des Hallenbades und des angrenzenden neuen Wohngebietes durch ein Blockheizkraftwerk vorgestellt.
Das Konzept war in mehrfacher Hinsicht überzeugend:
Ein Blockheizkraftwerk, das die Möglichkeit des Einsatzes verschiedener Energieträger beinhaltet, bietet nicht nur Versorgungssicherheit und kann umweltschonender produzieren, sondern kann auch im Verbund mit einer auf dem Hallenbad zu montierenden Photovoltaikanlage deutlich wirtschaftlicher arbeiten als eine herkömmliche Heizungsanlage, die nur für das Hallenbad betrieben wird.
Die produzierte Energie kann durch Einspeisung in das öffentliche Stromnetz verkauft werden und somit die eigenen Kosten senken.
Um eine besonders wirtschaftliche Größenordnung zu erreichen, sollte das an das Hallenbad angrenzende neue Baugebiet (mit späteren möglichen Erweiterungen) ebenfalls durch dieses Blockheizkraftwerk versorgt werden. Das kann auch für die Hausbesitzer einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten, da die Investitionen in die Beheizung der Häuser deutlich geringer sind.
Weitere Steigerung der Wirtschaftlichkeit könnte, wie in der seinerzeitigen Sitzung angesprochen, durch späteren Anschluss weiterer gemeindlicher Gebäude erreicht werden, wenn in diesen ein Austausch der Heizungsanlage fällig wird.
Entsprechende Berechnungen sollten in Folge der Sitzung noch vorgelegt werden, sind aber bis jetzt noch nicht bei uns eingegangen. Sofern die Verwaltung über entsprechende Unterlagen verfügt, bitten wir darum, sie den Fraktionen vorzulegen.
Wir befürchten, dass (ähnlich wie in der Energieversorgung im Bereich Dreifachsporthalle – Gesamtschule – Baugebiet Heggenkamp usw. – Punkt a des oben angegebenen Beschlusses des Wirtschaftsförderungsausschusses) die Chance einer umweltschonenderen Energieerzeugung ebenso wie die Möglichkeit einer deutlichen Kostenreduzierung des Betriebs des Hallenbades vertan wird.
(Bereits bezüglich der Gesamtschule und Dreifachsporthalle sowie dem angrenzenden Baugebiet Heggenkamp war der Beschluss des o.a. Ausschusses –Punkt a- nicht umgesetzt worden.)
Der Wirtschaftsförderungsausschuss hat sich bereits seit 2006 (Bereisungen, Referate durch Mitarbeiter der Energieagentur NRW u.a.) mit der Thematik intensiv befasst, so dass diese Vorarbeiten mittlerweile auch Auswirkungen auf konkrete Planungen haben sollten.
Alle Entscheidungsträger sollten sich dessen bewusst sein, dass eine deutliche Reduzierung der Energiekosten des Hallenbades auch mit Unterstützung eines wie auch immer gearteten Trägermodells erforderlich ist, um das Hallenbad auf Dauer zu betreiben.
Wir können nicht glauben, dass ein Ende des Bades in der Absicht der Entscheidungsträger liegt.
gez. Ulrike Trick gez. Klaus Roth
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fraktion Bürger für Bürger
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