Namentliche Abstimmung im Bundestag zum Thema "Fracking"

Bei mehreren Anträgen für Klärung der Sicherheit beim “Fracking”, mauerte Schwarz-Gelb – auch Sabine Weiß.
Ein Antrag der Grünen sah ein Moratorium für die Förderung von Unkonventionellem Erdgas vor, bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu der Technologie vorliegen.

Für die IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln fragt nun Frau Gabriele Obschernicat bei der Bundestagsabgeordneten Sabine Weiss nach, warum sie alle Anträge abgelehnt hat, die mehr Sicherheit, eine grundsätzliche Reform des antiquierten deutschen Bergrechts und mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Umweltschutz erreichen wollten.

Betreff: Fracking: Ablehnung der Anträge

An:       Sabine Weiss

Sehr geehrte Frau Weiss,

begegnet sind Sie mir noch nie. Dennoch ist mir Ihr Name im Zusammenhang mit der Betuwe-Problematik geläufig. Heute wende ich mich  jedoch in einer anderen Sache an Sie, da Sie Bundestagsabgeordnete sind für den Wahlkreis 114, in dem ich lebe.

Das Ansinnen der Industrie mit unkonventionellen Methoden, genannt Fracking,  das  sogen. unkonventionellen Gas  fördern zu wollen, ist inzwischen ein wichtiges Thema in der Bevölkerung geworden. Das die Fördermethoden nicht nur umstritten sind, sondern als riskant bis gefahrvoll bezeichnet werden, wird selbst von den Gas-und Ölfirmen nicht gänzlich bestritten. Nachvollziehbare Beweise dafür lassen sich überdies rund im den Globus finden. Aber so weit muß man nicht gehen, in Niedersachsen wird man auch fündig. Um so mehr muß es verwundern, dass sich gewählte Volksvertreter offenbar schwertun durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage und Voraussetzung, die auf diese Techniken bei der Abfassung  nicht eingestellt sein konnte, verantwortungsvoll und zügig zu reagieren. Das Bundesberggesetz ermöglicht den Einsatz toxischer Stoffe, hormon- und genverändernder Substanzen und andere problematische Mischungen, erlaubt eine gigantische Vergeudung von Trink- und Brauchwasser, nimmt Erdbeben und andere seismische Reaktionen in Kauf,  sieht  keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vor und schließt eine  Beteiligung der Kommunen und der Bevölkerung de facto aus. Kontrollen und Sanktionen sind durch extrem hohe Grenzwerte ( z.B. Strahlenschutzverordnung), durch Vorenthaltung der eingesetzten Chemikalien und durch geologische Fakten  so gut wie ausgeschlossen. Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium hat  sich bisher wenig geäußert, das CDU-geführte Umweltministerium verwirrt durch inkongruente Aussagen in seinen Stellungnahmen.

Nun sind  FDP und CDU der Beschlußempfehlung der Ausschüsse gefolgt und haben mit einem Ja-Votum die Anträge abgelehnt, die auch zur Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema angeregt haben.

Das Thema Fracking ist nicht nur schwierig, sondern auch sehr komplex. Es erfordert eine intensive Betrachtung, es erfordert aber auch eine strikte Abwägung der faktischen und naheliegenden Risiken.

Die Fehler, die hier gemacht werden sind zu einem großen Teil irreversibel,  sie werden den Ewigkeitskosten eine neue Dimension geben, möglicherweise Regionen auf Jahrzehnte-Jahrhunderte unbewohnbar machen.

Sehr geehrte Frau Weiss, niemand bestreitet ernsthaft, dass politisch verantwortlich zu handeln, eine schwierige Aufgabe ist. Niemand bestreitet, dass es eine große Anstrengung darstellt für ein Land, für 80 Millionen Menschen die Gegenwart und Zukunft zu begleiten und zu gestalten. Das Ansinnen der Industrie mit dieser Methode Fracking eine Ertragssteigerung für wenige Jahre ,2-3 ist in seriösen Studien zu lesen, zu erzielen, steht in keinem Verhältnis zu der Beeinträchtigung, die in allen Phasen der Anwendung für Mensch, Natur und Umwelt besteht.

Es ist fahrlässig mit machbarer Technik  zu spielen, nur weil sie machbar ist.

Der Wahlkreis 114 liegt am idyllischen Niederrhein, ist landschaftlich reizvoll, geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung und  hütet einen riesigen Trinkwasserspeicher. Das gilt es zu bewahren.

Im eigenen, aber auch im Namen meiner Mitmenschen ergeht an Sie die Aufforderung Ihren Einfluss im Parlament zu nutzen. Das Bundesberggesetz ist anzupassen und die Notwendigkeiten einer UVP, einer Beteiligung von Kommunen und Bürgern und dem Schutz des Trinkwassers ist Rechnung zu tragen. Bis zur Klärung und Umsetzung muß ein unbefristetes Memorandum ausgesprochen werden.

Mit freundlichem Gruß

Gabriele Obschernicat

IG Gegen Gasbohren
Hamminkeln/Niederrhein

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