Verwaltungsgericht sieht nichtöffentliches Tagen des Arbeitskreises Verkehr als rechtswidrig an!

Die Fraktion der Grünen in Schermbeck hat erneut das Verwaltungsgericht in Düsseldorf anrufen müssen (Az. 1 L 2116/23). Dieses Mal ging es um die Frage, ob der vom Rat beschlossene Arbeitskreis zum Verkehrsversuch selber beschließen durfte, nichtöffentlich zu tagen und dadurch die dort gesammelten Informationen, wie insbesondere die zahlreichen Bürgerbeschwerden, als vertraulich einzustufen sind.

Diesbzgl. hatte auch Klaus Roth (BfB) bereits Bedenken. Das Verwaltungsgericht hat unseren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als unzulässig abgelehnt, aber uns inhaltlich recht gegeben.

„Das Gericht sagt zwar, dass wir den Bürgermeister nicht hätten verklagen dürfen. Es sagt aber leider auch nicht, wer der richtige Antragsgegner gewesen wäre. Der Arbeitskreis, den es nach unserer Geschäftsordnung gar nicht gibt oder der Rat, der die Angelegenheit dem Arbeitskreis übertragen hat?“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Steinkühler.

Wie auch immer – die Kammer führt weiter aus: „Mit Blick auf die am 16. August 2023 stattfindende Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses (PUMA) wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: Der vom Arbeitskreis beschlossene Ausschluss der Öffentlichkeit, mit dem zugleich ein Geheimhaltungsbeschluss analog § 30 Abs. 1 Satz 1 GO NRW gefasst wurde, dürfte rechtswidrig sein!“
Das Gericht folgte weiter unserer Auffassung: „Der Gemeinderat kann sich durch die Einsetzung solcher Gremien, deren Bildung die Gemeindeordnung nicht ausdrücklich vorsieht, jedoch weder den eigenen Verpflichtungen entziehen, noch können dem Gremium weitergehende Befugnisse eingeräumt werden als dem Rat selbst. Zu den Verpflichtungen, denen sowohl der Rat als auch ein vom Rat eingesetzter Arbeitskreis unterliegen, zählt insbesondere auch der Öffentlichkeitsgrundsatz.“

„Das ist die erste verwaltungsgerichtliche Entscheidung in NRW zu Arbeitskreisen, die immer häufiger in Kommunen zu finden sind. Insofern dürfte diese Entscheidung auch für Kommunen, die ihre Arbeitskreise nichtöffentlich tagen lassen, Signalwirkung haben“, so Steinkühler. Weiter: „Wir fordern den Bürgermeister auf, den im Arbeitskreis getroffenen Beschluss, nichtöffentlich zu tagen, offiziell zu beanstanden.“

Für die morgige Sitzung des PUMA heißt das: Es gibt keine Geheimnisse mehr!

Dr. Stefan Steinkühler
Fraktionsvorsitzender

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